13.03.2019
Informationen zur neuen Bauordnung NRW

Die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) macht es unter anderem erforderlich, dass die Bescheinigungen der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz (und auch die aller anderen Fachbereiche) an das neue Gesetz anzupassen sind.
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