Brandschutz mit smarten Konzepten
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Musterbauordnung
Rechtliches
Was auf den ersten Blick einleuchtend und einfach aussieht, ist in einer Vielzahl rechtlicher Vorschriften geregelt.
Hier den Überblick zu behalten und dabei die richtigen Entscheidungen zu treffen – diese Aufgabe erledigt das Ingenieurbüro Löwenberg für Sie.
Leistungen
Brandschutzkonzepte
Brandschutzprüfung
Fachbauleitung Brandschutz
Brandfallmatrix / -steuerung
Pläne
Unsere Leistungen
Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen wird durch die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren für verschiedenste Sonderbauten verlangt. Hierbei wird eine umfassende Betrachtung des Objektes durchgeführt und die jeweiligen Fachdisziplinen aus Sichtweise des Brandschutzes in einem Erläuterungsbericht miteinander vereint.
Neben dieser Pflicht hat eine gesamtheitliche Brandschutzplanung viele Vorteile für den Gebäudebetrieb. So kann zusätzlich zu einem hohen Sicherheitsniveau für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden, ein Brandereignis oftmals mit wenigen vorbeugenden Maßnahmen stark begrenzt werden. Dies verringert das Ausmaß des Schadens und die damit einhergehend Renovierungskosten und Ausfallzeiten. Sollten sich im Nachgang z.B. durch Umstrukturierungen maßgebliche Veränderungen in Ihrem Objekt ergeben, so empfiehlt sich eine Überprüfung des vorhandenen Konzeptes auf Optimierungsbedarf.
Unseren Leistungen im Brandschutz
- Erstellung von Brandschutzkonzepten für Neubauten und im Bestand
- Überprüfung und Aktualisierung von bestehenden Brandschutzkonzepten
- Abwägung von Planungsvarianten
- Beratungen von Architekten und Fachplanern in Belangen des Brandschutzes
- Beratung und Unterstützung bei Abweichungstatbeständen
- Erstellung und Beschreibung von Brandfallsteuerungen (Brandfall-Matrix)
Brandschutzprüfung
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht es, im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW die Prüfung des Brandschutzes durch privat tätige und staatlich anerkannte Sachverständige durchführen zu lassen. Hierfür kommen alle Objekte in Frage, die nicht als Sonderbau zu bewerten sind. Dies sind Wohngebäude mittlerer Höhe mit max. einer geschlossenen Mittelgarage.
Auf Grundlage des § 72 (6) BauO NRW kann die Prüfung des Brandschutzes durch den staatlich anerkannten Sachverständigen erfolgen.
Unsere Leistungen bei der Brandschutzprüfung
- Tätigkeit als Prüfer (Sachverständiger Brandschutz) für vorbeugenden Brandschutz
- Ausstellung der Bescheinigung über die stichprobenhaften Kontrollen des Brandschutzes während der Bauausführung
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Schwachstellenanalysen für bestehende Gebäude
Fachbauleitung beim Schutz vor Bränden
Wir stellen die Verwendbarkeitsnachweise brandschutzrelevanter Bauteile zusammen und dokumentieren Ausführungsmängel sowie deren Beseitigung. Unerwünschte Abweichungen vom Brandschutzkonzept werden auf diese Weise frühzeitig erkannt. Dadurch werden unnötige Mehrkosten sowie zeitliche Verzögerungen schon im Vorfeld vermieden. Bei Bedarf führen wir die Prüfungen an den technischen Einrichtungen nach den Prüfverordnungen der Länder bzw. deren Sonderbauvorschriften durch. Zum Abschluss der Baumaßnahme bescheinigen wir Ihnen, dass die Anforderungen der Baugenehmigung umgesetzt worden ist.
Unsere Leistungen für Fachbauleitung Brandschutz
- Brandschutztechnische Beratung zur Ausführung und während der Bauphase
- Brandschutztechnische Bauüberwachung und Fachbauleitung
- Unterstützung bei der Vorbereitung zur Bauabnahme
- Dokumentation und Revisionspläne
- Brandschutztechnische Beratungen für alle Leistungsphasen
Brandfallmatrix / Brandfallsteuerung
Zu typischen Brandfallsteuerungen gehören:
- Entriegelung des Schlüsseldepots und Anschalten der Blitzleuchte
- Aussendung der Alarmsignale
- Erteilung von Löschbefehlen
- Evakuierungsbefehle für Aufzüge
- Abschaltung von Lüftungsanlagen
- Einschaltung der Entrauchung
- Öffnung von Rauch- und Wärmeabzügen
- Schließen von Brandschutztoren und Rauchschutztüren
- Entriegelung von Fluchttüren
- Sperrung der Gasversorgung des Gebäudes über Magnetventile
In ausgedehnten Objekten müssen bei einem lokal begrenzten Brandereignis nicht zwangsläufig alle Brandfallsteuerungen aktiviert und das gesamte Objekt evakuiert werden. Durch die Zuordnung ausgewählter Melder und Meldergruppen zu bestimmten Steuerungen werden bei der Branderkennung in einem Gebäudeteil nur die für diesen Fall sinn- und wirkungsvollen Steuerungen aktiviert. In der Praxis hat es sich bewährt, die möglichen Szenarien nicht zu feingliedrig zu gestalten.
Unsere Leistungen für Brandfallmatrix und Brandfallsteuerung
- Konzepterstellung
- Prüfung der Steuermatrix
- Abstimmung mit allen Beteiligten
Ingenieurmethoden

Modern gestaltete Gebäude erfordern zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben immer häufiger individuell gestaltete Sonderlösungen, welche über die in Bauordnung und Sonderbauverordnungen festgehaltenen Maßnahmen hinaus gehen.
Hierzu zählt beispielsweise der offen gestaltete Firmensitz mit modernem Arbeitsplatzkonzept. Hier entstehen durch einen nahtlosen Übergang zwischen Arbeitsbereich und offener Eingangshalle über mehrere Geschosse besondere Herausforderungen für die Entrauchung nach einem Brandereignis.
Oder Sie möchten eine alte Fabrikhalle zu einem Veranstaltungsort für Konzerte umbauen. Hier liegt ein besonderes Augenmerk auf den Nachweis der Sicherheit für Ihre Besucher.
Bei der brandschutztechnischen Bewertung spielen neben den üblichen Brandschutzplanungen auch die ingenieurtechnischen Nachweisführungen eine besondere Rolle. So kann im Einzelfall trotz formaler Abweichung vom Standardbaurecht bereits im Vorfeld ein sicherer Gebäudebetrieb geplant und eine Genehmigung erreicht werden.
Wir beraten Sie gerne von der Frühphase bis zur Inbetriebnahme ihres Projektes über Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen in den folgenden Leistungen
- Ausbreitungssimulationen von Feuer und Rauch
- Berechnung des Feuerwiderstands von Bauteilen und Tragwerken
- Funktionsüberprüfung der Entrauchung
- Personenstromsimulationen zur Fortführung von Menschenmengen aus der Gefahrenzone
Industriebau
Im industriellen Bereich bedarf der Brandschutz einer besonderen Betrachtung. Während auf der einen Seite die Anwendung von Standard-Regelwerken den Gebäudebetrieb stark verkomplizieren und somit die Bau- und Betriebskosten in die Höhe treiben würde, wirken sich andererseits die Folgen eines Brandereignisses durch Gebäudeschäden und Betriebsunterbrechungen weitaus stärker auf den Firmenbetrieb aus. Zudem besteht im Einzelfall durch gelagerte Gefahrstoffe ein weitaus höheres Schadensrisiko.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und erstellen für Sie Brandschutzkonzepte nach den Vorgaben des Bauordnungsrecht und unterstützen Sie auf Wunsch gerne im weiteren Verlauf bei der Abwägung weiterer freiwilliger Maßnahmen, welche Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter schützen.
Im Bereich von Industriebauten unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Leistungen
- Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzkonzepten nach Industriebaurichtlinie
- Risikoabschätzung und Brandschutzkonzepte in Abstimmung mit dem Gebäudeversicherer
- Brandlastberechnungen und Nachweise nach DIN 18230
- Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Entrauchungskonzepte
- Konzepte für die Löschwasserrückhaltung
Barrierefreier Brandschutz
Im Rahmen der Inklusion erhält die Barrierefreiheit auch im Baurecht glücklicherweise mehr Gewicht. Diesem Bedarf wurde beispielsweise in der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entsprochen, indem hier erstmals konkrete Anforderungen an Bauprojekte gestellt werden.
Aus Sicht des Brandschutzes erfordern Gebäude je nach Art und Nutzung ganz unterschiedliche Maßnahmen, um auch für diese Bevölkerungsgruppen einen sicheren Gebäudebetrieb zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise die Einrichtung von sicheren Wartezonen, um genügend Zeit für eine unterstützte Rettung zu erhalten, oder besondere Alarmierungssysteme um vor Gefahrensituationen zu warnen.
Wir beraten Sie gerne im barrierefreien Brandschutz zu den folgenden Themen
- Bedarfsanalyse für barrierefreien Brandschutz
- Beratung von Architekten und Fachplanern in Belangen des barrierefreien Brandschutzes
- Erstellung von Brandschutzkonzepten mit besonderem Hinblick auf die Barrierefreiheit
- Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von innerbetrieblichen Notfallkonzepten
Pläne

Feuerwehrpläne beinhalten einen Übersichtsplan, einen Geschossplan sämtlicher Etagen, sowie eine Schnellinfo. Alle möglichen Gefahren, Löschwasserentnahmestellen, taktische Zeichen und Angriffswege für die Feuerwehr sind enthalten.
Der Fluchtplan beinhaltet neben dem Gebäudegrundriss sämtliche Rettungswege, Notausgänge, feuerlöschtechnische Einrichtungen, Verhaltensmaßnahmen sowie die Funktionsbezeichnungen und Nummerierungen der jeweiligen Räume.
Durch unsere umfangreiche grafische Aufbereitung der Brandschutzkonzepte sind wir in der Lage, die genannten Planunterlagen besonders rasch und kompetent anzufertigen.
Unsere Leistungen
- Aufstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 4844-3
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Feuerwehrdetailpläne nach DIN 14095
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen, Bestuhlungsplänen
- Erstellen von Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Leistungen Ingenieurbüro Löwenberg
- Erstellen von Brandschutzkonzepten
- Übernahme der Aufgabe des Sachverständigen für Brandschutz
- Durchführung von Ingenieurmethoden
- Aufstellen einer Brandfallmatrix
- Fachbauleitung / Brandschutztechnische Baubegleitung
- Erstellen von Plänen